Bildungsprämie - jetzt bei uns einlösen

Der Prämiengutschein

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro.

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn

  • Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden,

  • Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal  20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen,

  • Sie im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten haben

  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland arbeiten dürfen.

Nutzen Sie unseren Vorab-Check – er gibt Ihnen erste Hinweise darauf, ob Sie einen Prämiengutschein bekommen können. Alle weiteren Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden Sie in der FAQ-Liste.

Den Prämiengutschein erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle. Mit der Beratungsstellensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Weiterbildungsanbieter sind nicht verpflichtet Prämiengutscheine anzunehmen – informieren Sie sich vor einer möglichen Anmeldung, ob Ihr Weiterbildungsanbieter Prämiengutscheine aus dem Programm Bildungsprämie akzeptiert.

Den Prämiengutschein geben Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter ab und zahlen dann lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung. Sie können jedes Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.